KREBSHILFE WARNT VOR DEN AUSWIRKUNGEN DER IMPFMÜDIGKEIT AUCH FÜR KREBSPATIENTEN

Wien, am 11. April 2019. Das größte Gesundheitsrisiko weltweit ist die mangelnde Bereitschaft zu impfen, sagte die Weltgesundheitsorganisation erst im Jänner dieses Jahres. Die Krebshilfe warnt aus aktuellem Anlass vor den Gefahren, die auch Krebspatienten aufgrund der Impfmüdigkeit der Bevölkerung und fehlender Durchimpfungsrate ausgesetzt sind. 

Derzeit leben rund 350.000 Menschen in Österreich mit der Diagnose Krebs. Viele von ihnen müssen sich laufend einer Krebstherapie unterziehen, deren Folge häufig eine geschwächte Abwehrkraft ist. Aufgrund der fehlenden Abwehrkräfte sind sie anfälliger für Infektionskrankheiten, die auch für Krebspatienten fatal verlaufen können.

Verantwortung gegenüber Menschen mit reduzierter Immunabwehr

Die Österreichische Krebshilfe appelliert daher an die Bevölkerung, sich der Eigenverantwortung und der Verantwortung für ihre Mitmenschen bewusst zu sein und die im Nationalen Impfplan empfohlenen Impfungen wahrzunehmen. „Jede und jeder von uns kann jederzeit an Krebs erkranken. Es ist wichtig, dass wir rechtzeitig Vorkehrungen treffen, dass wir im Falle der Erkrankung einen ausreichenden Impfschutz haben,“ so Krebshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda. „Auch wenn wir nicht selbst an Krebs erkranken, ist es unsere gesellschaftliche Verpflichtung, Menschen mit reduzierter Immunabwehr (Säuglinge, Menschen mit Organtransplantationen, AIDS-Patienten und auch Krebspatienten) vor schwerwiegenden und durch Impfungen vermeidbaren Infektionen zu schützen“, so Sevelda. 

Krebshilfe fordert Massnahmen zur Erhöhung der Durchimpfungsrate

Die Österreichische Krebshilfe fordert daher einmal mehr

  • die flächendeckende Einführung des längst fälligen elektronischen Impfpasses. Dadurch kann und soll jeder (Arzt und Patient) einen genauen Überblick über den Impfstatus erhalten. Impfpflicht für alle Personen, die mit Patienten in Kontakt sind (Ärzte, Pflegepersonal etc.)
  • Opt-out für Kinderimpfprogramm
    Eltern, die aus fehlgeleiteter Überzeugung Impfgegner sind, müssen Verantwortung für andere übernehmen und nur unter Angabe von Gründen und Verweis auf deren elterliche Verantwortung Impfungen für ihre Kinder ablehnen dürfen.
  • Umgehende Umsetzung der sogenannten Durchführungsverordnung durch das Gesundheitsministerium, um Klarheit und Rechtssicherheit für Schulärzte, Schulen und Eltern zu schaffen.
  • Die Österreichische Krebshilfe schließt sich weiters der Forderung der Österreichischen Ärztekammer an, die Impfbefugnis auf alle Ärztinnen und Ärzte mit ius practicandi zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt auszuweiten. Dies inkludiert den Wegfall der Fachbeschränkung der Impfbefugnis für Kinder- und Jugendärzte auf unter 18-Jährige. Damit soll es Kinderärzten zukünftig ermöglicht werden, auch begleitende Angehörige gleich mit zu impfen.

Bei Rückfragen:
Österreichische Krebshilfe
Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda, Präsident
Tel. +43-1-796 64 50, service(at)krebshilfe.net