Vereinbarkeit von Krebs und Beruf – eine Herausforderung für Gesundheitssysteme, Dienstgeber und vor allem für Patienten

Weltkrebstag, 4.2.2017. 14 Millionen Menschen erkranken weltweit jährlich an Krebs. 8,2 Millionen Menschen sterben jährlich. Die WHO erwartet bis 2030 ein Ansteigen der jährlichen Neuerkrankungen auf 21 Millionen und der Todesfälle auf 13 Millionen. Gleichzeitig wird Krebs in Ländern mit uneingeschränktem Zugang zu modernsten Diagnose- und Therapiemöglichkeiten zunehmend zu einer chronischen Erkrankung. Eine Herausforderung für Gesundheitssysteme, Ärzte und vor allem Patienten.

Patienten leben trotz bzw. mit ihrer Tumorerkrankung heute deutlich länger als vor zehn, zwanzig Jahren. Moderne personalisierte Therapien werden in Zukunft die Chancen auf ein Langzeitüberleben noch weiter steigern. Und damit rückt - neben dem Überleben - ein neuer Aspekt immer mehr in den Blickwinkel: die Lebensqualität und das Leben mit Krebs im Alltag.

Krebserkrankungen betreffen Menschen jeden Alters. Viele von ihnen stehen mitten im Berufsleben. Die Meisten sind während der Behandlung nicht in der Lage ihrer Tätigkeit wie bisher nachzugehen. In der ersten Zeit der Erkrankung ist es notwendig und verständlich, dass die medizinische Behandlung, der Verlauf und die Wirksamkeit der Therapie im Mittelpunkt des Interesses der Patienten stehen. Berufspausen sind aber meist unumgänglich. Betroffene erleben in dieser Phase existenzielle sowie berufliche Unsicherheiten. "In den Krebshilfe-Beratungsstellen verzeichnen wir ein deutliches Ansteigen an der Notwendigkeit spezieller Beratungen zum Thema "Krebs und Beruf", so Krebshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda.

Viele Patienten würden gerne nach der Therapie ihre Arbeit wieder aufnehmen, können aber ihre volle Leistung noch nicht erbringen. Bis dato wurden sie faktisch gezwungen, solange im Krankenstand zu verbleiben, bis sie zu 100 Prozent einsatzfähig sind. Es gab aber auch viele Krebspatienten die zu 100 Prozent arbeiten gingen, obwohl sie sich erst zu 50 Prozent einsatzfähig fühlten und sich damit überforderten. Eine Situation, auf die Patienten, Ärzte und vor allem die Krebshilfe immer wieder hingewiesen haben.

Wiedereingliederungsteilzeit tritt mit 1.7.2017 in Kraft

Die Österreichische Krebshilfe hat deshalb die Bundesregierung aufgefordert, die Möglichkeit eines "Teilzeitkrankenstandes" in das Regierungsprogramm aufzunehmen. Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen wurde die "Wiedereingliederungsteilzeit" Ende 2016 gesetzlich verabschiedet und tritt mit 1.7.2017 in Kraft. Damit besteht die Möglichkeit eine Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit für die Dauer von ein bis sechs Monaten mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren - mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit (bis zu drei Monaten). Patienten haben - sofern sie sich in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis befinden und dieses davor mindestens drei Monate angedauert hat - die Möglichkeit, so schrittweise in den Arbeitsprozess zurückzukehren und sich stufenweise an die Anforderungen des Berufsalltages anzunähern. "Mit dieser stufenweisen Rückkehr ins Arbeitsleben wird Patienten nicht nur soziale Absicherung, sondern auch Aufgabe und Bestätigung zurückgegeben," so Krebshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda. "Ich stehe nicht an, mich bei allen Beteiligten dafür zu bedanken, dass dieses Gesetz endlich verabschiedet wurde. Ein ganz besonderer posthumer Dank gilt Barbara Prammer, die immer wieder auf die Wichtigkeit dieses Themas hingewiesen hatte."

Neue Broschüre "Krebs und Beruf"

Ausführliche Informationen rund um das Thema "Krebs und Beruf" sowie die Voraussetzungen und Details zum neuen "Wiedereingliederungsteilzeitgesetz" hat die Krebshilfe in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium und dem Gesundheitsministerium in einer gleichnamigen, neuen Broschüre zusammengestellt. Ab Anfang März ist sie unter www.krebshilfe.net kostenlos bestellbar.