Broschüre "HPV-Impfung gegen Krebs"
Die Broschüre "HPV-Impfung gegen Krebs" ist kostenlos bei der Krebshilfe in Ihrem Bundesland erhältlich.

Die WHO schätzt, dass etwa 18 % der Krebserkrankungen weltweit auf chronische (persistierende) Infektionen mit Viren, Bakterien oder Parasiten zurückzuführen sind. In westlichen europäischen Ländern liegt das Risiko bei
HP-Viren sind weit verbreitet und sowohl Männer als auch Frauen können sich anstecken. Vier von fünf Personen (Männer, Frauen und Kinder) stecken sich im Laufe ihres Lebens mit HPV an – meistens ohne, dass sie es wissen oder bemerken. Es gibt mehr als 150 HPV-Typen, einige davon sind an der Entstehung von Krebserkrankungen beteiligt. Die Übertragung von HPV erfolgt am häufigsten durch sexuelle Kontakte, so gehören HPV-Infektionen zu den häufigsten sexuell übertragbaren Viruserkrankungen. HP-Viren können aber auch durch einfache (Haut-)Kontakte übertragen werden (z.B. auch bei der Geburt durch Übertragung von der Mutter auf das Kind). Das Kondom zum Schutz vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen kann vor HPV nur teilweise schützen, der Gebrauch ist aber auf jeden Fall zu empfehlen („Safer Sex“).
Die "Hoch-Risiko" HPV-Typen können zu Krebsvorstufen und in weiterer Folge zu folgenden Krebsformen führen.
Nach jahrelanger Forschung und Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien sowie weltweiten Zulassungsverfahren sind seit 2006/2007 zwei Impfstoffe gegen Humane Papillomaviren verfügbar und in über 120 Ländern weltweit zugelassen. Seit 2016 ist in Österreich der HPV-Neufachimpfstoff als Weiterentwicklung des 4-fach-Impfstoffes verfügbar.
Die Österreichische Krebshilfe spricht eine klare Empfehlung für die HPV-Impfung aus.
Das HPV-Kinderimpfprogramm wird von Bund, Ländern und Hauptverband der Sozialversicherungsträger finanziert. Seit Sommer 2016 kommt der HPV-Neunfach-Impfstoff zum Einsatz.
Kostenfreie HPV-Impfung für Mädchen und Buben in der 4. Schulstufe ab dem vollendeten 9. Lebensjahr (ab dem 9. Geburtstag)
Die HPV-Impfung wird Mädchen und Buben in der vierten Schulstufeab dem vollendeten 9. Lebensjahr kostenfrei im Rahmen bestehender Schulimpfprogramme angeboten.
Kostenfreie HPV-Impfung für Mädchen und Buben ab dem vollendeten 9. Lebensjahr (ab dem 9. Geburtstag) bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Zusätzlich zur Schule wird die HPV-Impfung an den öffentlichen Impfstellen der Bundesländer (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Bezirksämter), in einigen Bundesländern auch bei regi-
strierten, niedergelassenen Ärzten, Mädchen und Buben ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kostenfrei angeboten.
Die HPV-Impfung wird für Mädchen und Buben ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in zwei Teilimpfungen verabreicht. Die 2. Teilimpfung soll nach mindestens 6 Monaten (bis zu einem Jahr) gegeben werden.
Wenn die 1. Teilimpfung knapp vor dem 15. Geburtstag erfolgt, sollte mit einer 2. Teilimpfung 6 Monate später abgeschlossen werden.
HPV-Impfung für Mädchen und Buben ab dem vollendeten 12. Lebensjahr (ab dem 12. Geburtstag) bis zum vollendeten 15. Lebensjahr:
Für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bieten die Bundesländer so genannte „Nachholimpfungen“ (Catch-up-HPV-Impfungen) zum vergünstigten Selbstkostenpreis an.
Die Impfungen sind bei Bezirkshauptmannschaften, Magistraten oder bei registrierten, niedergelassenen Ärzten erhältlich, wobei dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. Hier finden Sie eine österreichweite Übersicht über die 'Catchup-Impfung'. Klicken Sie hier für den Download!
Die HPV-Impfung wird für Mädchen und Buben ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in zwei Teilimpfungen verabreicht. Die 2. Teilimpfung soll nach mindestens 6 Monaten (bis zu einem Jahr) gegeben werden.
Wenn die 1. Teilimpfung knapp vor dem 15. Geburtstag erfolgt, sollte mit einer 2. Teilimpfung 6 Monate später abgeschlossen werden. Eine 3. Teilimpfung ist nicht notwendig. Es wird empfohlen, im Vorfeld bei der Impfstelle in dem jeweiligen Bundesland zu erfragen, ob die 2. Teilimpfung zum vergünstigten Selbstkostenpreis abgegeben wird.